Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist bemüht, die Website im Einklang mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach § 12 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) barrierefrei zugänglich zu gestalten. Das LBGG verweist dabei auf den Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2016/2102. Demnach gilt es, die Europäische Norm EN 301 549 einzuhalten, wonach die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in Konformitätsstufe AA zu erfüllen sind.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://https://guterplan.info.
Diese Erklärung wurde am 20.06.2025 erstellt und am 24.06.2025 aktualisiert.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung zum allgemeinen Bereich beruhen auf einer Selbstbewertung.
Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 12 LBGG vereinbar.
An bestehenden und bekannten Barrieren wird gearbeitet, um eine Barrierefreiheit gemäß § 12 LBGG gewährleisten zu können.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 12 LBGG und somit nicht barrierefrei:
Gründe sind ein derzeit nicht leistbarer Mehraufwand. Für Kartenanwendungen und Kartenbilder sind aktuell keine barrierefreien Alternativen vorhanden.
Wir arbeiten jedoch an den notwendigen Prozessen, die Website Guter Plan in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse ed.hbkl@noitkader-enilno einen entsprechenden Hinweis mit einer Problembeschreibung und den Link zur betroffenen Seite.
Ebenfalls können Sie uns telefonisch unter: 0-7812 1670 erreichen.
Schlichtungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Pressestelle des Landratsamtes wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Rückmeldung und Kontaktangaben in dieser Erklärung.
Falls der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 8533-972/11 70
E-Mail: ed.lwb.bmbfb@elletstsoP
Webseite: Zum Internetauftritt der Landesbehindertenbeauftragten
Die Beauftrage des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald können Sie wie folgt erreichen:
Julia Tamm
Kommunale Behindertenbeauftragte
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße 2
79104 Freiburg im Breisgau
Telefon: 0402-7812 1670
E-Mail: ed.hbkl@mmat.ailuj
Webseite: www.lkbh.de/behindertenbeauftragte
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.